Förderung aus dem RENplus-Programm des Landes Brandenburg
Am 21. Juli 2010 ist die neue RENplus-Richtlinie in Kraft getreten.
RENplus
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Bundes
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Energierückgewinnungsanlagen
- Wärmepumpenanlagen
- Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Prozessabläufen der
gewerblichen Wirtschaft - Biomasseanlagen
- Wasserkraftanlagen
- KWK-Anlagen
- Tiefengeothermieanlagen
- Einführung und Anwendung neuer innovativer Technologien zur Erhöhung der
Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien - Konzepte, Programme, Studien, Maßnahmen und Veranstaltungen zur Verwirklichung
der energiepolitischen Ziele - Energieberatung
Weitere ausführliche Informationen und die Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten der ZAB unter http://www.zab-energie.de/de/110.aspx.
RENplus Programmübersicht (PDF 119,16KB)

